EIN PAAR ZAHLEN
Fast 83.000 Unfälle hat die Polizei im Jahr 2022 im Straßenverkehr in Schleswig-Holstein gezählt.
Laut dem Verkehrssicherheitsbericht kam es in 2022 zu insgesamt 82.884 Verkehrsunfällen in Schleswig-Holstein.
- Verletzt wurden 14.569 Personen, 1.948 davon schwer.
- 102 Menschen starben
Die meisten kamen – laut dem Bericht – im Straßenverkehr ums Leben, weil entweder sie selbst oder die Unfallverursacher zu
- schnell,
- unaufmerksam,
- abgelenkt oder
- berauscht waren.
Sowohl die Anzahl der Verkehrstoten als auch die Zahl der Unfälle im Land sind laut dem Bericht im Vergleich zum Vorjahr (plus 1,1 Prozent) wieder gestiegen.
… und dabei ist jede und jeder Verkehrstote eine bzw. einer zu viel!
SCHNELLE HILFE IST WICHTIG
Wir und alle anderen Einsatz- und Rettungskräfte möchten schnell helfen – jederzeit:
Leider stellen wir aber auch immer wieder fest, dass bei vielen unbeteiligten Personen die Sensationslust einen immer höheren Stellenwert gewinnt. Bitte fragen Sie sich daher einmal, ob Sie in einer verletzlichen Situation gefilmt oder fotografiert werden möchten?
Für das Herbeirufen der Rettungskräfte ist das Handy sicherlich ein Segen.
Für das angesprochene Filmen und Fotografieren – in den Zeiten sozialer Medien – ist es aber auch ein Fluch: Hier ist jeder in Rahmen eines verantwortungsvollen Umgangs gefragt.
RECHTLICHES
Dabei gibt es sicherlich genügend gesetzliche Regelungen:
BUSSGELDER & STRAFEN
Sachverhalt | Tatbestand | Strafe |
---|---|---|
Gaffen | Ordnungswidrigkeit | Bußgeld von 20,00 – 1.000,00 Euro |
Behinderung der Rettungskräfte durch Befahren des Seitenstreifens auf der Autobahn | Ordnungswidrigkeit | Bußgeld von 20,00 Euro |
Behinderung der Rettungskräfte durch Parken auf dem Seitenstreifen der Autobahn | Ordnungswidrigkeit | Bußgeld von 25,00 Euro |
Unterlassene Hilfeleistung | Straftat! | Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe |
Fotos oder Filme von einem Unfall machen | Straftat! | Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe |
HELFEN ANSTATT GAFFEN
… wichtig ist es im Fall eines Unfalles zu helfen:
Haben Sie dabei keine Angst vor einer vielleicht ungewohnten Situation oder etwas verkehrt zu machen. Falsch allein wäre dabei nicht zu helfen.
Sollten Sie als erstes am Unfallort eintreffen, machen Sie sich ein Bild von der Lage. Wählen Sie die Polizei (110) bzw. die Feuerwehr (112) an. Insbesondere, Verletzte oder im Fahrzeug eingeklemmte Personen benötigen eine schnelle Hilfe durch die Rettungskräfte.
Sichern Sie die Unfallstelle ab, und leisten Sie – sofern notwendig – Erste Hilfe. Fordern Sie auch andere Verkehrsteilnehmer dazu auf Ihnen zu helfen.
Damit die Rettungskräfte schnell an ihr Ziel kommen:
Bilden Sie auch schon bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse.
Fahren Sie zügig am Unfallort vorbei. Häufig entstehen durch den Rückstau, den neugierige Blicke produzieren, kilometerlange Rückstaus.
Halten Sie dabei auch Abstand zu ihrem Vordermann.
Auch lenkt ein Blick nach rechts oder links Sie vom Verkehr ab. Häufig entstehen durch solche Blicke auch Unfälle.