Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein haben mit Schreiben vom 11.03.2021 neue Empfehlungen für die Träger der Feuerwehren zur Wiederaufnahme des Dienstbetriebes herausgegeben.
Die von den jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden (Kreis- und Stadtgesundheitsämter) ermittelten durchschnittlichen Inzidenzwerte bilden dabei die Grundlage für die Bestimmung der zulässigen Stufe bei der Durchführung des Ausbildungs- und Übungsbetriebes.
Unter den folgenden Regelungen und Bedingungen starten wir am 19.04.2021 wieder mit unseren Übungsdiensten.
Stufe 1
Stufe 1
Inzidenzwert zwischen 50 und 100
Stufe 2
Stufe 2
Inzidenzwert zwischen 35 und 50
Stufe 3
Stufe 3
Inzidenzwert kleiner 35
Zusätzlich gelten in allen Stufen folgende Regeln:
Die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben sind zu beachten!
Bei allen Ausbildungsdiensten ist eine Anwesenheitsliste zu führen.
Personen mit Erkrankungen und/oder Erkältungssymptomen nehmen weder am Übungs- und Ausbildungsdienst noch am Einsatzdienst teil.
Es ist zu beachten, dass bereits geimpfte Einsatzkräfte trotz der erfolgten Impfung weiter-hin Virenträger und somit auch Virenüberträger sein können, daher kann auf die Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen nicht verzichtet werden.