Zum Anfang des Jahres erfolgte eine Aufteilung der Einsatzabteilung in zwei Gruppen.
Bei einer Alarmierung war Gruppe 1 an den ungraden & Gruppe 2 an den graden Tagen gefordert.
Mit dieser Maßnahme sollte eine signifikante Schwächung der Einsatzbereitschaft verhindert werden.
… denn im Falle des Falles hätten sich auch die Kameradinnen und Kameraden in die Quarantäne begeben müssen, die im Einsatz mit einer mit Covid-19 infizierten Person Kontakt hatten.
Zum 15.02.2022 wurden die Regelungen für die Quarantäne von Kontaktpersonen geändert.
Danach heißt es jetzt:
Kontaktpersonen, die entweder
- geboostert sind,
- „frisch“ vollständig geimpft sind (Impfung liegt maximal 3 Monate zurück),
- „frisch“ genesen sind (Erkrankung liegt maximal 3 Monate zurück),
- doppelt geimpft und genesen sind
nicht in Quarantäne müssen.
Sofern sichergestellt werden kann, dass genügend Einsatzkräfte diese Bedingungen erfüllen, kann die bestehende Aufteilung wieder aufgehoben werden.
Um dieser neuen Regelung Rechnung zu tragen, erfolgte bei allen Kameradinnen und Kameraden eine Abfrage des Impfstatus.
Im Ergebnis wurde die Teilung der Wehr – in zwei Gruppen – aufgehoben:
- Bei einer Alarmierung kommen wieder alle zum Einsatz.
- Das Hygiene Konzept bleibt bestehen.
- Zum Einsatz dürfen nur Geimpfte; alle anderen dürfe leider nicht an den Einsätzen teilnehmen.
Hygienekonzept
Die Umsetzung dieses Hygienekonzeptes befreit selbstverständlich nicht von den geltenden Hygienehygienevorgaben (z.B. regelmäßiges Händewaschen, Benutzung von Händedesinfektionsmitteln, Einhalten der Hust- und Niesetikette). Auf die Einhaltung vom RKI bzw. der HFUK empfohlenen Hygienemaßnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.
Dieses Hygienekonzept wird im Eingangsbereich sowie in der Fahrzeughalle des Feuerwehrgerätehauses der freiwilligen Feuerwehr Raisdorf ausgehängt. Den KameradInnen wird das Konzept unverzüglich per E-Mail zur Kenntnis und zwingenden Einhaltung zugesandt. Bei der Umsetzung eines Ausbildungsdienstes als Videokonferenz, werden alle TeilnehmerInnen zudem auf die Wichtigkeit hingewiesen.
Diese Dienstanweisung ist bis auf weiteres gültig.
Stefan Kühl Ortswehrführer
Schwentinental, den 19.02.2022