Zum Anfang des Jahres erfolgte eine Aufteilung der Einsatzabteilung in zwei Gruppen.
Bei einer Alarmierung war Gruppe 1 an den ungraden & Gruppe 2 an den graden Tagen gefordert.

Mit dieser Maßnahme sollte eine signifikante Schwächung der Einsatzbereitschaft verhindert werden.
… denn im Falle des Falles hätten sich auch die Kameradinnen und Kameraden in die Quarantäne begeben müssen, die im Einsatz mit einer mit Covid-19 infizierten Person Kontakt hatten.

Zum 15.02.2022 wurden die Regelungen für die Quarantäne von Kontaktpersonen geändert.

Danach heißt es jetzt:

Kontaktpersonen, die entweder

  • geboostert sind,
  • „frisch“ vollständig geimpft sind (Impfung liegt maximal 3 Monate zurück),
  • „frisch“ genesen sind (Erkrankung liegt maximal 3 Monate zurück),
  • doppelt geimpft und genesen sind

nicht in Quarantäne müssen.

Sofern sichergestellt werden kann, dass genügend Einsatzkräfte diese Bedingungen erfüllen, kann die bestehende Aufteilung wieder aufgehoben werden.

Um dieser neuen Regelung Rechnung zu tragen, erfolgte bei allen Kameradinnen und Kameraden eine Abfrage des Impfstatus.

Im Ergebnis wurde die Teilung der Wehr – in zwei Gruppen – aufgehoben:

  • Bei einer Alarmierung kommen wieder alle zum Einsatz.
  • Das Hygiene Konzept bleibt bestehen.
  • Zum Einsatz dürfen nur Geimpfte; alle anderen dürfe leider nicht an den Einsätzen teilnehmen.

Hygienekonzept

Die Alarmierung erfolgt weiterhin als Vollalarm.

Die Trennung der Kameradinnen und Kameraden in Einsatzgruppen (Einsatzgruppe 1 oder 2) wird aufgehoben.
Alle Mitglieder der Einsatzabteilung der FEUERWEHR RAISDORF sind bei einer Alarmierung dazu aufgerufen unverzüglich unser Feuerwehrhaus  aufzusuchen.

Das Gerätehaus wird ausschließlich mit FFP2-Maske betreten (schützendere Maskenform als MNS).
FFP2-Masken werden kurzfristig durch die Feuerwehr beschafft und den aktiven KameradInnen zur Verfügung gestellt werden.

An der Alarmtür ist eine Aufbewahrung von Ersatzmasken eingerichtet, damit das Feuerwehrgerätehaus unter keinen Umständen ohne Maske oder nur mit MNS betreten wird.

Während des Umziehens werden jegliche Begrüßungsrituale unterlassen (sowohl Umarmungen, Händeschütteln als auch Faustgruß etc.).

Ab sofort gelten für die Einsatzfahrzeuge folgende Maximalbesatzungen:

  • ELW: 1/1
  • TLF: 1/5
  • DLK: 1/1
  • LF 16/12: 1/5
  • LF 8/6: 1/5
  • GW-N: 1/0
  • MTW (beide): 1/5

Der Gruppenführer trägt hierfür die Verantwortung.

Es rücken nur so viele Fahrzeuge aus, wie für das Einsatzstichwort notwendig sind (Bsp: TH AUST: LF 16 und GW-N; TH TV: LF 16 und DL). Diese Maßnahme wird vom Einsatzleiter organisiert.

Es erfolgen keine Begrüßungsrituale (weder Umarmungen, Händeschütteln noch Faustgruß etc.), es finden keine „Raucherrunden“ statt und Abstände von 1,5 Metern werden, auch draußen, zwingend eingehalten.

Auf den Einsatzfahrzeugen sind sämtliche Fenster zu öffnen, um einen bestmöglichen Luftaustausch zu gewährleisten.

An der Einsatzstelle wird unverzüglich abgesessen und sich hinter dem Fahrzeug gesammelt. Alternative, langeabhängige, Anweisungen des Gruppenführers sind zu berücksichtigen.

Es verbleiben keine KameradInnen der entsprechenden Fahrzeugbesatzung, außer den Maschinisten, auf den Fahrzeugen.

Auch im Bereitschaftsraum. hinter dem Fahrzeug, werden Abstände eingehalten, es erfolgen keine Raucherpausen, die FFP2-Maske wird weiterhin getragen.

Während der Bereitschaftszeit an der Einsatzstelle wird der persönliche Kontakt mit anderen Fahrzeugbesatzungen vermieden. Auch hierfür trägt der Gruppenführer die Verantwortung.

Sämtliche nicht mehr benötigten Fahrzeuge rücken frühzeitig ein.

Das, möglichst frühzeitige Einrücken und Parken in der Fahrzeughalle erfolgt nacheinander. Die Absprache des zeitlichen Ablaufs (aufgrund der nachfolgende Punkte) liegt im Aufgabenbereich der Gruppenführer. Diese haben den geordneten Ablauf nach dem Einrücken zu koordinieren.

Die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge wird nach dem Einrücken ausschließlich von der entsprechenden Fahrzeugbesatzung (z. B. Kohorte TLF ausschl. TLF) wiederhergestellt.

Das Durchmischen der Fahrzeugbesatzungen, unabhängig von Kontakten an der Einsatzstelle, ist zu unterlassen.

Die Meldung der Anwesenheiten erfolgt ausschließlich durch die Gruppenführer der Fahrzeug-Kohorte, sämtliche weitere KameradInnen haben nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft die Fahrzeughalle unverzüglich zu verlassen.

Die Kohorten ziehen sich im Anschluss nacheinander um, es finden keine kohortenübergreifende Begegnungen im Umkleideraum statt. Die FFP2-Masken werden weiterhin getragen.

Eine gemeinsame Getränke- oder lockere Gesprächsrunde im Anschluss ist untersagt.

Kontakte auf den Fluren sollen vermieden werden, die Toiletten- und Duschräume sind nur von einer Person zurzeit zu nutzen.

Auch im Anschluss sollen auf dem Parkplatz keine Verabschiedungsrituale erfolgen, es finden keine „Raucher-Runden“ statt.

Nach dem Einsatz werden benutzte Kontaktflächen an Fahrzeugen und Gerätschaften desinfiziert. Dies gilt auch für Kontaktflächen innerhalb des Gebäudes (z.B. Türklinken, Handläufe, Lichtschalter oder Toilettenräume).

Die Umsetzung dieses Hygienekonzeptes befreit selbstverständlich nicht von den geltenden Hygienehygienevorgaben (z.B. regelmäßiges Händewaschen, Benutzung von Händedesinfektionsmitteln, Einhalten der Hust- und Niesetikette). Auf die Einhaltung vom RKI bzw. der HFUK empfohlenen Hygienemaßnahmen wird ausdrücklich hingewiesen.

Dieses Hygienekonzept wird im Eingangsbereich sowie in der Fahrzeughalle des Feuerwehrgerätehauses der freiwilligen Feuerwehr Raisdorf ausgehängt. Den KameradInnen wird das Konzept unverzüglich per E-Mail zur Kenntnis und zwingenden Einhaltung zugesandt. Bei der Umsetzung eines Ausbildungsdienstes als Videokonferenz, werden alle TeilnehmerInnen zudem auf die Wichtigkeit hingewiesen.

Diese Dienstanweisung ist bis auf weiteres gültig.

Stefan Kühl Ortswehrführer
Schwentinental, den 19.02.2022