In Bezug auf Schreiben des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 31.07.2020 sowie in Hinblick auf die gültigen Handlungsempfehlungen und Vorgaben sowie auf das Konzept zur Wiederaufnahme des Dienstbetriebes von Freiwilligen Feuerwehren (z. Zt. Gültigkeit bis max. Stufe 3) der Hanseatischen Unfallkasse (HFUK), gilt für die Freiwillige Feuerwehr Raisdorf ab sofort das folgende Hygienekonzept zur Wiederaufnahme des Dienstbetriebes:

Dieses Konzept gilt für alle Mitglieder der FEUERWEHR RAISDORF.

Nicht-Feuerwehrangehörige (z.B. Zuschauer oder Familienangehörige) sind vorerst nur nach Rücksprache mit dem Ortswehrführer zu den Diensten zugelassen. Für sie gilt dieses Konzept gleichermaßen.

Der Dienstbetrieb wird ab sofort mit max. 40 Teilnehmern (36 Kameradinnen und Kameraden sowie Zugführer Raisdorf, Ortswehrführung Raisdorf und Gemeindewehrführer) durchgeführt.

Wie bereits üblich, wird bei allen Ausbildungsdiensten eine Anwesenheitsliste geführt.

Nach der Aufnahme der Anwesenheit erfolgt eine Gruppeneinteilung in Gruppen in der Stärke 1/8.Die jeweiligen Gruppen halten ihren Dienst örtlich getrennt voneinander ab.

Die Themen des Dienstes werden den Kameradinnen und Kameraden am jeweiligen Dienstabend bekanntgegeben. Der eigentliche Dienstplan wird vorerst in Bezug auf die Inhalte aufgehoben. Die Ausbildungsdienste werden sich ausschließlich auf die von der HFUK empfohlenen Themen (z.B. Theorieunterricht, Gerätekunde, Übungen nach FwDV 3 und 10) beschränken. Der Ortswehrführer ist, wenn möglich, vorab von den Gruppenführern über die geplanten Themen zu unterrichten.

Feuerwehrangehörige, die nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu Risikogruppen gehören (im Falle von z.B. Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems), müssen eigenverantwortlich einschätzen ob sie am Dienstbetrieb teilnehmen. Im Zweifel sollte die Teilnahme vorher mit einem Arzt abgeklärt werden.

Kameradinnen und Kameraden, die am Tag des Dienstes Erkältungssymptome oder andere grippeähnliche Symptome aufweisen, nehmen nicht am Übungsdienst teil.

Wenn während des Dienstbetriebes Symptome auftreten, erfolgt unverzüglich eine Meldung an den Ortwehrführer und die erkrankte Person verlässt den Dienstbetrieb umgehend.

Weiterhin sind die gültigen gesetzlichen Vorgaben zwingend zu beachten. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf Regelungen für Reiserückkehrer.

Auf übliche Begrüßungsrituale (z.B. Umarmungen, Händeschütteln) wird verzichtet.

Abstandsregeln (Mindestabstand 1,50m) werden möglichst eingehalten. Sollte dies nicht möglich sein, ist zwingend ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. Begegnungsverkehr ist zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für den Bereich von Türen oder den Bereich der Büro- oder Umkleide-Container.

Der Dienstbetrieb findet vorzugsweise im Freien statt. Sollte er in geschlossenen Räumen stattfinden, ist auf eine ausreichende Lüftung zu achten und ggf. zusätzlich ein Mund-Nase-Schutz zu tragen.

Geltende Hygienevorgaben (z.B. regelmäßiges Händewaschen bzw. Händedesinfektion, Einhaltung der Hust- und Niesetikette) werden von allen Anwesenden beachtet. Auf die Einhaltung der vom RKI bzw. der HFUK empfohlenen Hygienemaßnahmen wird außerdem verwiesen.

Toilettenräume sind nur von einer Person zeitgleich zu betreten.

Nach dem Dienst werden benutzte Kontaktflächen an Fahrzeugen und Gerätschaften desinfiziert. Dies gilt auch für die Kontaktflächen innerhalb des Gebäudes und der Umkleide-Container (z.B. Türklinken, Lichtschalter oder Toilettenräume).

Ein gemütlicher Dienstausklang entfällt. Auf Verabschiedungen in Form von Umarmungen, Händeschütteln etc. wird verzichtet.

Sollte bei einer Kameradin/einem Kameraden, die/der an einem Ausbildungsdienst teilgenommen hat, eine COVID-19-Infektion diagnostiziert werden, ist umgehend die Wehrführung zu informieren.

Alle Feuerwehrmitglieder, die mit der erkrankten Person direkten Kontakt hatten, sind in Kenntnis zu setzen. Sie sind aus Sicherheitsgründen für mindestens 2 Wochen vom Dienstbetrieb auszuschließen, wenn sie keinen gültigen negativen Test vorweisen können.

Dieses Hygienekonzept wird an den Standorten der FEUERWEHR RAISDORF ausgehängt. Den Kameradinnen und Kameraden wird das Konzept noch vor der Wiederaufnahme des Ausbildungsdienstes per E-Mail zur Kenntnis zugesandt. Bei Beginn der Ausbildungsdienste werden alle Anwesenden zusätzlich auf die Einhaltung hingewiesen.

Das Hygienekonzept kann, je nach aktueller Lage, geändert oder fortgeschrieben werden. Dies gilt insbesondere auch in Hinsicht auf die Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten im Falle eines Umzuges von den zwei Interims-Standorten der Freiwilligen FEUERWEHR RAISDORF in das neue Feuerwehrgerätehaus.

Stefan Kühl

Ortswehrführer

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Unser Hygienekonzept

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