Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein haben in ihren Schreiben vom 12.05. & 19.05.2020 Empfehlungen für die Träger der Feuerwehren zur Wiederaufnahme des Dienstbetriebes – im Rahmen einses Stufenplanes – herausgegeben.
Dieser Stufenplan wurde aufgrund einer erwarteten Reduzierung der Infektionszahlen formuliert und auch mit Terminen versehen.
Der erwartete Trend hält leider nicht an und die Infektionszahlen steigen wieder. Damit steigt auch die Infektionsgefahr im Feuerwehrdienst wieder an. Wie der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI) Prof. Dr. Lothar Wieler in seinem Lagebericht am 28.7.2020 ausführt, sieht das RKI den jüngsten Anstieg der Corona-Infektionen mit Sorge. Die Pandemie entwickelt sich derzeit rasant. Es bestehe die Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung. Von der Bevölkerung wird das Corona-Virus als ein geringeres Risiko als zuvor eingeschätzt.
Die Akzeptanz von Maßnahmen wie die AHA-Regel ist weiter gesunken. Wir haben es zum Großteil selbst in der Hand!
AHA-Regel = Abstand – Hygiene – Alltagsmaske
Diese deutlichen Worte veranlassen das Ministerium und den Landesfeuerwehrverband zu handeln.
Mit Hinblick auf die aktuelle Entwicklung der Lage werden diese Empfehlungen wie folgt aktualisiert:
Das Konzept der Stufenbeschreibungen wird maximal bis zur Stufe 3 angewendet.
Die Stufe 3 ermöglicht den Feuerwehrdienst unter folgenden Bedingungen:
Mögliche Themen:
Theorieunterricht, Gerätekunde, Übungen nach FwDV 3 und 10
Die Anwendung der Stufe 4 – ursprünglich ab dem 10. August vorgesehen – wird ausgesetzt.
Stufe 4 ermöglicht den Feuerwehrdienst unter folgenden Bedingungen:
Zur Risikominimierung wird Stufe 4 durch folgenden Punkt ergänzt:
Wann die Stufe 4 eingeführt werden kann, lässt sich gegenwärtig aufgrund der aktuellen Lage noch nicht mit Bestimmtheit sagen.
Die finale Entscheidung über die Aufnahme und Ausgestaltung des Dienstbetriebes ist dem Träger der jeweiligen Feuerwehr in Abstimmung mit der Feuerwehr vorbehalten. Alle ergänzenden Aussagen des Rundschreibens vom 13. Mai 2020 gelten weiterhin und sollen berücksichtigt werden.
Dies ist eine gemeinsame Empfehlung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein und der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord.
Im Rahmen unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gilt es den neuen Anforderungen Rechnung zu tragen.
Daher arbeiten wir aktuell wir an einem Hygienekonzept.
Natürlich werden wir hierüber in der nächsten Zeit informieren.